Staatlich überwachte Kirche
Jede Neuzuweisung von Kirchenmitarbeitern muss innerhalb kurzer Fristen bekannt gegeben werden, andernfalls drohen Geldstrafen. Zudem müssen religiöse Organisationen detaillierte Lebensläufe aller Führungskandidaten zur Vorabgenehmigung durch die Regierung einreichen. Im Ernstfall kann die Regierung die Zulassung von Pastoren und Leitern blockieren.
Der im Juni veröffentlichte Gesetzesentwurf dehnt alle bestehenden Vorschriften auf Online-Versammlungen und -Aktivitäten aus und sieht hohe Strafen bei Verstössen vor. Am bezeichnendsten ist der wiederkehrende Verweis auf nebulöse »Straftaten« wie »Ausnutzung von Glauben und Religion« oder »Verursachung sozialer Spaltung« oder »Verletzung der öffentlichen Moral« oder »Störung der sozialen Ordnung«. Es gibt keine Definitionen dafür, was diese verbotenen Dinge tatsächlich bedeuten, so dass sie völlig offen für subjektive Interpretationen sind.
Für Hauskirchen ist es untern den gegeben Umständen schwierig, eine rechtliche Anerkennung zu bekommen, und auch die »Grosskirchen« kämpfen mit der engen staatlichen Kontrolle.
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